Bachelor of Science in Psychology
Zulassungsvoraussetzungen für das BAP-Studium
- Schulabschluss:
- Voraussetzung für die Zulassung zum BAP ist ein Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife, also das luxemburgische «Diplôme de fin d’études secondaires» oder ein gleichwertiges Diplom.
- Bewerberinnen und Bewerber mit einem nicht-luxemburgischen Sekundarschulabschluss müssen die Gleichwertigkeit ihres Diploms bei der Abteilung für Diplomanerkennung des luxemburgischen Bildungsministeriums («Ministère de l'Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse») beantragen.
Die Anerkennung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, sollte aber spätestens vor dem Studienbeginn im „Service des Etudes et de la Vie Etudiante“ (SEVE) der Universität Luxemburg nachgereicht werden. Bitte kümmern Sie sich gegebenenfalls rechtzeitig darum: Die Prozedur kann mehrere Wochen dauern.
Nähere Informationen zur Anerkennung eines nicht-luxemburgischen Sekundarschulabschlusses finden Sie hier:
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/enseignement-formation/enseignement-postprimaire/jeune-recemment-arrive-pays/reconnaissance-etudes/reconnaissance-bac-maturite/index.htm - Bewerberinnen und Bewerber mit einem Sekundarschulabschluss aus Nicht-EU-Staaten können sich auf der Internetseite der Universität Luxemburg über die Zulassungsbedingungen informieren; für sie gelten zudem andere Anmeldefristen:
https://wwwde.uni.lu/studierende/zulassungsantrag_rueckmeldung/zulassungsbedingungen_fuer_nicht_eu_studierende
- Sprachkenntisse:
- Der "Bachelor of Science in Psychologie" ist ein dreisprachiger Studiengang in dem Sinne, dass die Lehrveranstaltungen sowohl in Deutsch als auch in Französisch und Englisch abgehalten werden. Die meisten unserer Lehrveranstaltungen werden in nur einer dieser drei Sprachen unterrichtet. Wir bieten keine verschiedenen Sprachversionen ein und derselben Lehrveranstaltung an. Es wäre für unsere Studierenden nicht möglich, das Programm zu absolvieren, wenn sie sich für Lehrveranstaltungen in nur einer oder zwei Sprachen entscheiden würden.
- Aus diesem Grund sind gute oder sehr gute Kenntnisse der französischen, deutschen und englischen Sprache erforderlich.
Sie sollten die deutsche Sprache mindestens auf C1-Niveau des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) beherrschen.
Ihre Englisch- und Französischkenntnisse sollten mindestens auf Stufe B2 liegen. - Wenn Ihre Sprachkenntnisse nicht belegt sind (z.B. durch Ihren Schulabschluss), sollten Sie Ihrer Bewerbung die entsprechenden Sprachzertifikate hinzufügen. Die Sprachzertifikate können bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
- Bitte kontakieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu den Sprachvoraussetzungen haben.