Bundesausbildungsforderungsgesetz (BAFöG)
Délivrée par |
|
Niveau d’étude |
BTS, Bachelor, Master. Während der Promotion (PhD) wird Förderung nach BAföG nur geleistet, wenn der Promovend auch Student ist. |
Domaines |
Unabhängig fom Studienfach |
Conditions d’obtention |
● Der ständige Wohnsitz des Studenten muss im Inland (Deutschland) sein. |
Dépôt de dossier |
Hängt ganz von der Förderung ab die angefragt wird. |
Montant |
● Der monatliche Höchstbedarfssatz für Studenten beträgt 648 €. |
Durée de la bourse |
Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit – geleistet. Die Dauer der Förderung von Studierenden entspricht grundsätzlich der Dauer der Regelstudienzeit (sog. Förderungshöchstdauer). Eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus ist in bestimmten Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum möglich (z.B. Verlängerung des Studiums aufgrund einer Behinderung, Schwangerschaft oder Kindererziehung oder aufgrund einer Gremientätigkeit). |
Nbr d’étudiants touchant la bourse |
Pas de limite |
Remarque |
Für Promovenden die keine Studenten mehr sind, gibt es Promotionsstipendien, zu erfragen unter der Telefonnummer 0800 2623003 |
Pour plus d’informations |
Zuständiges Amt für Luxemburg: |